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Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft

Bild: Test der Barrierefreiheit
Überprüfung der Barrierefreiheit

Wichtige Information für Website- und Online-Shop-Betreiber

Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote wie Websites, Online-Shops und mobile Apps barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet das konkret?

Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und betrifft insbesondere:

  • E-Commerce-Websites und Online-Shops
  • Banking- und Finanzdienstleistungen im Internet
  • Digitale Dienstleistungen wie E-Books, Streaming-Dienste
  • Mobile Apps für diese Bereiche

Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten oder Produkte online verkaufen. Die genauen Anforderungen richten sich nach der Art und Größe des Unternehmens.

Warum ist das wichtig?

Barrierefreiheit ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, digitale Angebote gleichberechtigt zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Mein Service für Sie

Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung! Als Experte für digitale Barrierefreiheit biete ich Ihnen:

  • Prüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit
  • Konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
  • Begleitung bei der Anpassung Ihrer digitalen Angebote

Lesen Sie dazu auch diesen Beitrag „Warum Sie auch ohne Verpflichtung zur Umsetzung des BFSG profitieren?”.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Beratung, damit Ihre Website rechtzeitig den neuen Anforderungen entspricht.

Ein Beitrag dazu im Deutschlandradio.